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Anlage 2 PflSchAnwV

(zu den §§ 2, 4 und 5 Abs. 2) Eingeschränktes Anwendungsverbot

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 1535)

NummerStoffAnwendung nur zulässig
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1Blausäure und Blausäure entwickelnde Verbindungenzur Begasung1.in Mühlen und Lagerräumen, in Vorratsräumen und anderen Räumen in Lebensmittelbetrieben und in Transportmitteln und -behältern gegen Vorratsschädlinge;2.von Pflanzen in Vegetationsruhe;3.in Gewächshäusern.
2Deiquat1.zur Krautabtötung bei Kartoffeln;2.zur Abreifebeschleunigunga)bei Raps, Ackerbohnen und Futtererbsen;b)bei Leguminosen, Ölrettich, Lein und Phacelia, deren Samen zur Saatguterzeugung bestimmt sind;3.zum Hopfenputzen, auch mit gleichzeitiger Unkrautbekämpfung; in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August
3Methylbromid (Monobrommethan)1.zur Begasung in Mühlen, in Lagerräumen, in Vorratsräumen und anderen Räumen in Lebensmittelbetrieben, in Vakuumkammern, in gasdichten Kleinsilos, in Transportmitteln und -behältern und unter gasdichten Planen gegen Vorratsschädlinge;2.zur Bodenbehandlung außerhalb von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten im Zierpflanzenbau, in Baumschulen, in Rebschulen und bei der Erzeugung von Pflanzkartoffeln in Zuchtgärten.
4Paraquat1.zur Behandlunga)gegen Unkräuter und Deckfrüchte im Mais- und Zuckerrübenbau vor der Saat oder vor dem Auflaufen; auf derselben Fläche jedes vierte Jahr;b)gegen Unkräuter in Baumschul-Saatbeeten; auf derselben Fläche jedes vierte Jahr;c)gegen Unkräuter im Weinbau im Pflanzjahr und bis zum dritten Standjahr der Reben;2.zur Abreifebeschleunigung bei Kulturgräsern, deren Samen zur Saatguterzeugung bestimmt sind.
5Phosphorwasserstoff entwickelnde Verbindungen, ausgenommen Zinkphosphid als rodentizides Ködermittelzur Begasung1.in Lagerräumen, Vorratsräumen, Silozellen, Transportmitteln und -behältern und unter gasdichten Planen gegen Vorratsschädlinge;2.außerhalb von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebietena)gegen die Schermaus (Arvicola terrestris L.);b)gegen den Hamster (Cricetus cricetus L.) und den Maulwurf (Talpa europaea L.); nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde.
6Schwefelkohlenstoffzur Bodenbehandlung im Weinbau gegen Befallsherde der Reblaus (Daktulosphaira vitifoliae Fitch), nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde.
7Thallium-I-sulfatin geschlossenen Räumen.
8Zinkphosphidin Ködern; außerhalb von Forsten nur in verdeckt ausgebrachten Ködern.

Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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