Gesetze › PflSchGerätV › Abschnitt 2 Kontrolle von im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten § 6 PflSchGerätV Verwendungsverbot Pflanzenschutzgeräte, die keiner vorgeschriebenen Prüfung unterzogen oder nicht mit einer gültigen Plakette versehen worden sind, dürfen nicht verwendet werden. Pflanzenschutz-Geräteverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 5 Prüfplakette § 7 Ordnungswidrigkeiten