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PflSchSachkV
Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
- § 1Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten
- § 2Ausstellung und Gestaltung des Sachkundenachweises
- § 3Prüfungen
- § 4Durchführung der Prüfungen
- § 5Entzug und Wiedererlangung der Sachkunde
- § 6Anerkennung von Befähigungsnachweisen aus anderen Staaten
- § 7Anerkennung von Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen
- § 8Nachweis einer Fort- oder Weiterbildung
- § 9Übergangsvorschrift
- Anlage 1(zu § 1 Absatz 1 und 2, § 3 Absatz 3 und § 6 Absatz 2) Erforderliche fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten
- Anlage 2(zu § 1 Absatz 1 und 2) Liste der anerkannten Berufsabschlüsse
- Anlage 3(zu § 2 Absatz 1) Muster eines Sachkundenachweises
- Anlage 4(zu § 4 Absatz 8) Muster eines Zeugnisses über eine Sachkundeprüfung
- Anlage 5(zu § 8) Nachweis über die Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme zur Sachkunde im Pflanzenschutz