Das Festsetzungsverfahren ist nur zulässig, wenn die zentrale Stelle dem Versicherungsunternehmen einen Datensatz nach § 128 Absatz 3 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch übersendet hat.
Pflegevorsorgezulage-Durchführungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle