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PflVG

Pflichtversicherungsgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 9 Abs. 4 G v. 25.9.2026 I Nr. 275 · Quelle

Abschnitt 1 Pflichtversicherung
Abschnitt 2 Pflichten der Versicherungsunternehmen, Auskunftsstelle und Statistik
Abschnitt 3 Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen, Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslandsunfällen und Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
Unterabschnitt 1 Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
Unterabschnitt 2 Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslandsunfällen
Unterabschnitt 3 Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
Unterabschnitt 4 Wahrnehmung der Aufgaben von Entschädigungsfonds, Entschädigungsstelle und Insolvenzfonds
Abschnitt 4 Strafvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
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