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PflVG
Pflichtversicherungsgesetz
Abschnitt 1 Pflichtversicherung
- § 1Versicherungspflicht
- § 1aBegriffsbestimmungen
- § 2Ausnahmen von der Versicherungspflicht für bestimmte Halter
- § 2aAusnahmen von der Versicherungspflicht für bestimmte Fahrzeuge und deren Gebrauch
- § 3Fortbestehen der Leistungspflicht gegenüber Dritten
- § 3aVerfahren der Schadenregulierung
- § 4Mindestumfang des Versicherungsschutzes; Verordnungsermächtigungen
- § 5Zugelassene Versicherer, Pflicht der Versicherer zum Vertragsschluss
- § 5aDauer des Versicherungsverhältnisses, Kündigungsfiktion
- § 5bVersicherungsbestätigung; Angaben über den bestellten Vertreter
- § 5cBescheinigung über den Schadenverlauf
- § 5dMindestumfang des Versicherungsschutzes bei Motorsportveranstaltungen; Verordnungsermächtigung
- § 6Verbot des Gebrauchs unversicherter Fahrzeuge
- § 7Durchführungsregelungen; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2 Pflichten der Versicherungsunternehmen, Auskunftsstelle und Statistik
- § 8Pflicht der Versicherungsunternehmen zur Beitragszahlung und zur Bestellung eines Vertreters
- § 8aAuskunftsstelle
- § 8bAllgemeine Übersicht zur Berücksichtigung von Bescheinigungen über den Schadenverlauf
- § 9Gemeinschaftsstatistik über den Schadenverlauf
- § 10Mitteilung der Daten für die Gemeinschaftsstatistik
- § 11Verordnungsermächtigung zur Gemeinschaftsstatistik
Abschnitt 3 Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen, Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslandsunfällen und Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
Unterabschnitt 1 Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
- § 12Leistungspflicht des Entschädigungsfonds
- § 13Aufwendungsersatz; Forderungsübergang
- § 14Erstattungspflicht des Entschädigungsfonds, Forderungsübergang und Rückgriff
Unterabschnitt 2 Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslandsunfällen
Unterabschnitt 3 Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
- § 17Leistungspflicht des Insolvenzfonds
- § 18Umfang der Leistungspflicht des Insolvenzfonds
- § 19Aufwendungsersatz; Forderungsübergang
- § 20Informationspflichten und Zusammenarbeit im Insolvenzfall
- § 21Rückgriff unter den Insolvenzfonds
- § 22Rückgriffsrecht des Deutschen Büros Grüne Karte
Unterabschnitt 4 Wahrnehmung der Aufgaben von Entschädigungsfonds, Entschädigungsstelle und Insolvenzfonds
- § 23Wahrnehmung der Aufgaben durch eine Anstalt; Verordnungsermächtigung
- § 24Wahrnehmung der Aufgaben durch die Verkehrsopferhilfe
- § 25Aufsicht; Genehmigung der Satzung der Verkehrsopferhilfe
- § 26Stelle zur gütlichen Einigung; Verordnungsermächtigung
- § 27Finanzierung
- § 28Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben auf eine andere juristische Person; Verordnungsermächtigungen
- § 29Steuerbefreiung
Abschnitt 4 Strafvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften