Gesetze › PharmKfmAusbV § 2 PharmKfmAusbV Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert drei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten und zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild