Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Physiklaborant/Physiklaborantin sind vorbehaltlich des § 11 nicht mehr anzuwenden.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Physiklaboranten/zur Physiklaborantin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle