Für Höhe und Laufzeit der Hinterbliebenenrente gelten § 19 und § 20 entsprechend.
Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (Anlage zur Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG) · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle