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Pkw-EnVKV
Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
- Eingangsformel
- § 1Kennzeichnungspflicht
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Hinweis über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen sowie Aushang am Verkaufsort
- § 3aZuweisung zu einer CO2-Klasse
- § 4Leitfaden zum Energieverbrauch und zu den CO2-Emissionen
- § 5Werbung
- § 6Verbot missbräuchlicher Verwendung von Bezeichnungen
- § 7Ordnungswidrigkeiten
- § 8Auskunftspflicht des Herstellers gegenüber den Marktüberwachungsbehörden
- § 9Übergangsregelungen zur Weiterverwendung von Werbematerial
- § 10Weitere Übergangsregelungen
- § 11Weiterentwicklung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
- Schlussformel
- Anlage 1Hinweis über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen
- Anlage 2(zu § 3 Abs. 1 Nr. 2) Aushang am Verkaufsort über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen
- Anlage 3(zu § 4 Abs. 2 Satz 1) Leitfaden über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen
- Anlage 4(zu § 5) Angaben in der Werbung über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen