Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Die §§ 1 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz mit Ablauf des 30. September 2029 außer Kraft.
Planungssicherstellungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle