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§ 4 PolstAusbV
Struktur und Inhalte der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- 2.
Auswählen und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
- 3.
Handhaben von Werkzeugen sowie Einrichten, Bedienen und Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen,
- 4.
Zuschneiden und Nähen von Bezügen,
- 5.
Vorpolstern und Konfektionieren,
- 6.
Auswählen und Montieren von Funktionselementen,
- 7.
Beziehen von Polsterteilen,
- 8.
Entwickeln und Anfertigen von Prototypen,
- 9.
Endmontage und Qualitätskontrolle.
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Planen, Vorbereiten und Optimieren von Arbeitsabläufen,
- 6.
betriebliche und technische Kommunikation, Teamarbeit,
- 7.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.