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III. POSTDIENSTBeihAZAnO

Schlußvorschriften

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Beihilfeangelegenheiten im Geschäftsbereich des Direktoriums der Deutschen Bundespost · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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