Gesetze › PostG › Kapitel 3 Versorgungsqualität und Universaldienst› Abschnitt 2 Gewährleistung der flächendeckenden Versorgung § 19 PostG Zustellfrequenz Die Zustellung hat werktäglich zu erfolgen. Postgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 18 Laufzeitvorgaben § 20 Berichtspflicht, Laufzeitmessung