§ 50 PrüfV
Einzelne Posten der Gewinn- und Verlust-Rechnung
Über die bei den sonstigen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge für erbrachte Dienstleistungen ist gesondert zu berichten.
Prüfungsberichteverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle