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§ 3 PrüVOFortkfmBf
Gliederung der Prüfung
(1)
Prüfungsbestandteile sind die drei Handlungsbereiche und ein Wahlpflichthandlungsbereich. Die zu prüfende Person teilt den gewählten Wahlpflichthandlungsbereich bei der Anmeldung zur Prüfung mit.
(2)
Handlungsbereiche sind:
- 1.
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen,
- 2.
Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten und
- 3.
Unternehmensführungsstrategien entwickeln.
(3)
Wahlpflichthandlungsbereiche sind:
- 1.
Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen,
- 2.
Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen,
- 3.
Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen und
- 4.
Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen.