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§ 3 PrüVOFortkfmBf

Gliederung der Prüfung

(1)

Prüfungsbestandteile sind die drei Handlungsbereiche und ein Wahlpflichthandlungsbereich. Die zu prüfende Person teilt den gewählten Wahlpflichthandlungsbereich bei der Anmeldung zur Prüfung mit.

(2)

Handlungsbereiche sind:

  1. 1.

    Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen,

  2. 2.

    Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten und

  3. 3.

    Unternehmensführungsstrategien entwickeln.

(3)

Wahlpflichthandlungsbereiche sind:

  1. 1.

    Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen,

  2. 2.

    Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen,

  3. 3.

    Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen und

  4. 4.

    Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen.

Prüfungsverordnung Fortbildungsabschluss kaufmännische Betriebsführung HwO · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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