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Nr 1 PreisLS

Geltungsbereich

(1)

Die Leitsätze regeln die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten,

  1. a)

    soweit Rechtsverordnungen oder Verfügungen

    1. aa)

      die Anwendung dieser Leitsätze vorschreiben oder

    2. bb)

      dem Auftraggeber das Recht einräumen, die Anwendung dieser Leitsätze zu fordern und er von diesem Recht Gebrauch macht oder

  2. b)

    soweit Auftraggeber und Auftragnehmer die Anwendung dieser Leitsätze preisrechtlich zulässig vereinbaren.

(2)

Sie regeln insbesondere die Preisermittlung bei allen Vereinbarungen gemäß §§ 5 bis 8 der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (Bundesanzeiger Nr. 244 vom 18. Dezember 1953).

Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953) · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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