AdvoCite
Nr 1 PreisLS
Geltungsbereich
(1)
Die Leitsätze regeln die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten,
- a)
soweit Rechtsverordnungen oder Verfügungen
- aa)
die Anwendung dieser Leitsätze vorschreiben oder
- bb)
dem Auftraggeber das Recht einräumen, die Anwendung dieser Leitsätze zu fordern und er von diesem Recht Gebrauch macht oder
- aa)
- b)
soweit Auftraggeber und Auftragnehmer die Anwendung dieser Leitsätze preisrechtlich zulässig vereinbaren.
(2)
Sie regeln insbesondere die Preisermittlung bei allen Vereinbarungen gemäß §§ 5 bis 8 der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (Bundesanzeiger Nr. 244 vom 18. Dezember 1953).