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Nr 9 PreisLS
Allgemeine Angaben zu Preiskalkulationen
Zu jeder Preiskalkulation sind anzugeben
- a)
die genaue Bezeichnung des Kalkulationsgegenstands (Auftrag-, Stücklisten- und Zeichnungsnummer, Zeichnungsänderungsvermerk, Bau- oder Musternummer und dgl.),
- b)
das Lieferwerk und die Fertigungsabteilung,
- c)
die Bezugsmenge, auf die die Zahlenangaben der Kalkulation abgestellt sind (Stück, kg, m und dgl.),
- d)
der Tag des Abschlusses der Kalkulation,
- e)
die Liefermenge, für die insgesamt die Kalkulation maßgebend sein soll,
- f)
die Lieferbedingungen, soweit sie die Höhe des Selbstkostenpreises beeinflussen.
Zu Nachkalkulationen sind ferner anzugeben
- a)
der Zeitabschnitt, in dem die abgerechneten Leistungen erstellt wurden,
- b)
die den abgerechneten Leistungen vorausgegangenen und laut Auftragsbestand oder Auftragszusage noch folgenden gleichartigen Leistungen.