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§ 9 PreisStatG
Folgende Statistiken werden zentral vom Statistischen Bundesamt durchgeführt:
- 1.
Preise für Leistungen des Post- und Fernmeldewesens,
- 2.
Preise für Verkehrsleistungen der Eisenbahnen, der Luftfahrt und der Fernbusse,
- 3.
Preise und Entgelte für Seeverkehrsleistungen,
- 4.
Halbjahresdurchschnittspreise für Strom und Erdgas,
- 5.
Preise für Wohnimmobilien,
- 6.
Erzeugerpreise für
- a)
landwirtschaftliche Produkte,
- b)
Produkte des Holzeinschlags,
- c)
gewerbliche Produkte,
- d)
Güterbeförderung im Straßenverkehr,
- e)
Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt,
- f)
Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt,
- g)
Vercharterung von Schiffen,
- h)
Lagerei,
- i)
sonstige Dienstleistungen für den Verkehr,
- j)
Post-, Kurier- und Expressdienste,
- k)
Dienstleistungen einschließlich der für die Erstellung des Index der Erzeugerpreise für Dienstleistungen erforderlichen Mieten und Pachten für Gewerberäume und -flächen,
- a)
- 7.
Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel,
- 8.
Großhandelsverkaufspreise,
- 9.
Einfuhrpreise sowie
- 10.
Ausfuhrpreise.