Werden Selbstkostenpreise (§§ 5 bis 7) vereinbart, so sind die als Anlage beigefügten Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten anzuwenden.
Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle