Gesetze › PreisV 30/53 Schlußformel PreisV 30/53 Der Bundesminister für Wirtschaft Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 12 Inkrafttreten Anlage Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten