Gesetze › PrHaushStatG § 4 PrHaushStatG Die Erteilung der Auskunft durch die Haushalte zu den Erhebungen nach § 1 ist freiwillig. Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 § 5