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§ 4 ProdGewStatG
Erhebungen bei Betrieben
Die Erhebungen erfassen
- A.
bei den Baubetrieben von höchstens 15 000 Unternehmen des Bauhauptgewerbes sowie bei Baubetrieben der anderen Unternehmen - jeweils ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger -
- I.
monatlich
- 1.
die tätigen Personen,
- 2.
die Arbeitsstunden,
- 3.
die Lohn- und Gehaltssummen,
- 4.
den Umsatz,
- 5.
den Auftragseingang;
- 1.
- II.
vierteljährlich
- 1.
den Auftragsbestand,
- 2.
(weggefallen)
- 1.
- III.
jährlichden Umsatz für das vorhergehende Jahr;
- I.
- B.
bei den übrigen Baubetrieben - ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger -jährlich
- I.
für einen Berichtsmonat
- 1.
die tätigen Personen,
- 2.
die Arbeitsstunden,
- 3.
die Lohn- und Gehaltssummen,
- 4.
den Umsatz;
- 1.
- II.
für das vorhergehende Jahr
den Umsatz;
- I.
- C.
bei ausbaugewerblichen Betrieben von Unternehmen des Ausbaugewerbes sowie der anderen Unternehmen und bei Bauträgern
- I.
bei höchstens 14 000 Betrieben
- 1.
vierteljährlich
- a)
die tätigen Personen,
- b)
die Arbeitsstunden,
- c)
die Lohn- und Gehaltssummen,
- d)
den Umsatz;
- a)
- 2.
jährlichfür das vorhergehende Jahrden Umsatz;
- 1.
- II.
bei höchstens 18 000 Betrieben, die nicht nach Ziffer I erfasst werden,jährlich
- 1.
für ein Berichtsvierteljahr
- a)
die tätigen Personen,
- b)
die Arbeitsstunden,
- c)
die Lohn- und Gehaltssummen,
- d)
den Umsatz;
- a)
- 2.
für das vorhergehende Jahrden Umsatz.
- 1.
- I.