Gesetze › ProdHaftG § 14 ProdHaftG Unabdingbarkeit Die Ersatzpflicht des Herstellers nach diesem Gesetz darf im voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig. Produkthaftungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 13 Erlöschen von Ansprüchen § 15 Arzneimittelhaftung, Haftung nach anderen Rechtsvorschriften