Gesetze › ProdHaftG § 2 ProdHaftG Produkt Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität. Produkthaftungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Haftung § 3 Fehler