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ProdSG2011V 1
Verordnung über elektrische Betriebsmittel
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Bereitstellung auf dem Markt
- § 4Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen
- § 5Konformitätsvermutung auf der Grundlage internationaler Normen
- § 6Konformitätsvermutung auf der Grundlage nationaler Normen
Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 7Allgemeine Pflichten des Herstellers
- § 8Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- § 9Bevollmächtigter des Herstellers
- § 10Allgemeine Pflichten des Einführers
- § 11Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- § 12Pflichten des Händlers
- § 13Einführer oder Händler als Hersteller
- § 14Angabe der Wirtschaftsakteure
Abschnitt 3 Notfallverfahren
- § 14aAnwendung der Notfallverfahren
- § 14bKonformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen und gemeinsamen Spezifikationen
- § 14cPriorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
Abschnitt 4 Marktüberwachung
- § 15Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure
- § 16Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
- § 17Konforme elektrische Betriebsmittel, die ein Risiko darstellen
- § 18Formale Nichtkonformität
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen