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ProdSG
Produktsicherheitsgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Voraussetzungen für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt sowie für das Ausstellen von Produkten
- § 3Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
- § 4Harmonisierte Normen
- § 5Normen und andere technische Spezifikationen
- § 6Sprache der Informationen, Sicherheitsinformationen, Anweisungen und Warnhinweise
- § 7CE-Kennzeichnung
- § 8Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Abschnitt 3 Bestimmungen über die Befugnis erteilende Behörde
- § 9Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde
- § 10Anforderungen an die Befugnis erteilende Behörde
- § 11Befugnisse der Befugnis erteilenden Behörde
Abschnitt 4 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- § 12Anträge auf Notifizierung
- § 13Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung
- § 14Konformitätsvermutung
- § 15Erteilung der Befugnis, Notifizierungsverfahren
- § 16Verpflichtungen der notifizierten Stelle
- § 17Meldepflichten der notifizierten Stelle
- § 18Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen
- § 19Widerruf der erteilten Befugnis
Abschnitt 5 GS-Zeichen
- § 20Zuerkennung des GS-Zeichens
- § 21Befugnis für die Tätigkeit als GS-Stelle
- § 22Pflichten der GS-Stellen
- § 23Einbeziehung von externen Stellen
- § 24Pflichten des Herstellers und des Einführers
Abschnitt 6 Marktüberwachung, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und Ausschuss für Produktsicherheit
- § 25Marktüberwachung
- § 26Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- § 27Ausschuss für Produktsicherheit
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Schlussbestimmungen