§ 1 ProdTechAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Produktionstechnologe/Produktionstechnologin wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktionstechnologen/zur Produktionstechnologin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle