§ 4 ProstStatV
Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsfahrzeuge
Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 1 Nummer 3 sind für jeden Vorgang:
- 1.
die Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges,
- 2.
der Ort der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges und
- 3.
die Untersagung der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges.
Prostitutions-Statistikverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle