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§ 44a PStG

Nachweise nach einer Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft

Zur Prüfung der leiblichen Abstammung des Kindes von dem anerkennenden Mann nach § 1595a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangt das Standesamt die Vorlage des Ergebnisses einer genetischen Abstammungsuntersuchung nach § 17 des Gendiagnostikgesetzes, dem zufolge der anerkennende Mann der leibliche Vater des Kindes ist.

Personenstandsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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