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§ 2 PsychThV

Förderungsrechtliche Stellung der Auszubildenden

Die Auszubildenden erhalten Ausbildungsförderung wie Studierende an Hochschulen.

Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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