Gesetze › PTA-APrV › Abschnitt 4 Grundsätze und Systematik der Notenbildung §§ 16 und 17 PTA-APrV Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle
§ 15d Gesamtnote § 18 Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben Diese Gesetze direkt in Word
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