Gesetze › PTAG › Abschnitt 11 Evaluierung § 62 PTAG Evaluierung Das Bundesministerium für Gesundheit evaluiert frühestens nach acht Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die inhaltlichen Änderungen der Ausbildung und die Ausbildungsdauer. PTA-Berufsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 61 Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens