Gesetze › PTAG › Abschnitt 3 Ausbildung § 8 PTAG Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes Auf die Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin oder zum pharmazeutisch-technischen Assistenten und auf das Ausbildungsverhältnis findet das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung. PTA-Berufsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 7 Befugnisse der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten § 9 Ziel der Ausbildung und der staatlichen Prüfung