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§ 1 PTStiftG

Rechtsform der Stiftung

Unter dem Namen "Museumsstiftung Post und Telekommunikation" wird mit Sitz in Bonn eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.

Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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