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PublG
Publizitätsgesetz
Erster Abschnitt Rechnungslegung von Unternehmen
- § 1Zur Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen
- § 2Beginn und Dauer der Pflicht zur Rechnungslegung
- § 3Geltungsbereich
- § 4Gesetzliche Vertreter, Aufsichtsrat, Feststellung, Gericht
- § 5Aufstellung von Jahresabschluß und Lagebericht
- § 6Prüfung durch die Abschlußprüfer
- § 7Prüfung durch den Aufsichtsrat
- § 8Feststellung des Jahresabschlusses
- § 9Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfung durch die das Unternehmensregister führende Stelle
- § 10Nichtigkeit des Jahresabschlusses
Zweiter Abschnitt Rechnungslegung von Konzernen
- § 11Zur Rechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen
- § 12Beginn und Dauer der Pflicht zur Konzernrechnungslegung
- § 13Aufstellung von Konzernabschluß und Konzernlagebericht
- § 14Prüfung des Konzernabschlusses
- § 15Offenlegung des Konzernabschlusses
- § 16
Dritter Abschnitt Straf-, Bußgeld- und Schlußvorschriften
- § 17Unrichtige Darstellung
- § 18Verletzung der Berichtspflicht
- § 19Verletzung der Geheimhaltungspflicht
- § 19aVerletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen
- § 20Bußgeldvorschriften
- § 21Festsetzung von Ordnungsgeld
- § 21aMitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle
- § 22Erstmalige Anwendung geänderter Vorschriften
- § 23Inkrafttreten