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§ 13 QFUV
Prüfungsbereiche der Prüfungsteile
(1)
Der Prüfungsteil „Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:
- 1.
„Werkzeuge und Methoden des Qualitätsmanagements“ nach § 14,
- 2.
„Prüf- und Messtechnik“ nach § 15.
(2)
Der Prüfungsteil „Fertigungsprüftechnik“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:
- 1.
„Interpretieren technischer Dokumente“ nach § 16,
- 2.
„Planen von Prüfprozessen“ nach § 17,
- 3.
„Durchführen von Prüfprozessen“ nach § 18,
- 4.
„Dokumentieren von Prüfergebnissen“ nach § 19,
- 5.
„Auswerten, Bewerten und Kommunizieren von Prüfergebnissen“ nach § 20.