Gesetze › QFUV › Abschnitt 2 Umschulung § 3 QFUV Dauer der Umschulung Die Gesamtdauer der Umschulung beträgt 24 Monate. Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Ziel der Umschulung § 4 Gliederung der Umschulung