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§ 7 QFUV

Teilnahmenachweise

Über die regelmäßige Teilnahme am Umschulungslehrgang und an der betrieblichen Umschulungsphase ist jeweils ein schriftlicher Nachweis durch die teilnehmende Person zu führen.

Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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