Über die regelmäßige Teilnahme am Umschulungslehrgang und an der betrieblichen Umschulungsphase ist jeweils ein schriftlicher Nachweis durch die teilnehmende Person zu führen.
Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle