Gesetze › QFUV › Abschnitt 3 Umschulungsprüfung § 9 QFUV Zuständige Stelle Die Umschulungsprüfung wird von der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle durchgeführt. Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 8 Ziel der Umschulungsprüfung § 10 Zulassungsvoraussetzungen