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§ 2 QVWSG

Begriffsbestimmung

Die deutsche Entscheidungseinheit in einer multinationalen Unternehmensgruppe nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe r der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken (ABl. L 327 vom 17.12.2019, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung ist diejenige rechtliche Einheit in Deutschland, die über Entscheidungsgewalt für die wirtschaftlichen Aktivitäten der Unternehmensgruppe in der Bundesrepublik Deutschland verfügt und als deren Repräsentant weitgehend Auskunft über die Geschäftsaktivitäten des deutschen Teils der Unternehmensgruppe geben kann.

Qualität-VGR und WS-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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