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RAG 15

Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

Erster Abschnitt Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen
Zweiter Abschnitt Anpassung der Geldleistungen und des Pflegegeldes aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
Vierter Abschnitt
Fünfter Abschnitt Übergangsvorschriften
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