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RAG 16
Sechzehntes Rentenanpassungsgesetz
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Art 1
Erster Abschnitt Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen
Zweiter Abschnitt Anpassung der Geldleistungen und des Pflegegeldes aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
Vierter Abschnitt
Art 2
Art 3 Schlußvorschriften