Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1985 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten
27.099 Deutsche Mark
und in der knappschaftlichen Rentenversicherung
27.387 Deutsche Mark.
Rentenanpassungsgesetz 1985 (Artikel 1 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985) · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle