Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1986 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten
27.885 Deutsche Mark
und
in der knappschaftlichen Rentenversicherung
28.181 Deutsche Mark.
Rentenanpassungsgesetz 1986 (Artikel 1 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1986) · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle