Gesetze › RaumAAusbV § 2 RaumAAusbV Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert drei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zum Raumausstatter/zur Raumausstatterin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung