§ 9 RBEG
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
Der Teilbetrag für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beläuft sich
- 1.
für das im Kalenderjahr 2021 beginnende erste Schulhalbjahr auf 103 Euro und
- 2.
für das im Kalenderjahr 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr auf 51,50 Euro.
Regelbedarfsermittlungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle