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§ 29 RechPensV

Erträge aus Kapitalanlagen

Als "Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" sind auch die kalkulatorischen Mieten für die eigengenutzten Grundstücke und Bauten auszuweisen.

Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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