§ 20 RechZahlV
Unwiderrufliche Kreditzusagen – Posten 1 unter dem Strich
Als Unwiderrufliche Kreditzusagen sind alle unwiderruflichen Verpflichtungen, die Anlass zu einem Kreditrisiko geben können, zu vermerken.
Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle