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§ 20 RechZahlV

Unwiderrufliche Kreditzusagen – Posten 1 unter dem Strich

Als Unwiderrufliche Kreditzusagen sind alle unwiderruflichen Verpflichtungen, die Anlass zu einem Kreditrisiko geben können, zu vermerken.

Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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