Gesetze › RegG§5DV § 4 RegG§5DV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. Verordnung zur Durchführung von § 5 des Regionalisierungsgesetzes für die Jahre 1996 bis 2001 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Überweisung der an die Länder zu leistenden Beträge durch den Bund Schlußformel