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Anlage 1 ReiseKfmAusbV
(zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) – Sachliche Gliederung –
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 957 - 963)
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 1
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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| 1 | Gestaltung von Produkten und Leistungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) | |
| 1.1 | Tourismusspezifische Systematik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.1) | a)nach Deutschland hereinkommenden (Incoming Tourism) und aus Deutschland herausgehenden Tourismus (Outgoing Tourism) sowie Inlandstourismus (Domestic Tourism) unterscheidenb)Individual-, Veranstalter- und Geschäftsreisen unterscheidenc)Merkmale unterschiedlicher Reiseformen erarbeiten und zielgruppengerecht auswertend)Bedeutung der touristischen Wertschöpfungskette erläutern und den eigenen Betrieb in diese einordnen |
| 1.2 | Destinationen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.2) | a)Informationen über geografische, klimatische und ökologische Gegebenheiten von Destinationen zusammenstellen und dabei politische, wirtschaftliche, kulturelle und historische Gegebenheiten berücksichtigenb)Destinationen zielgruppenorientiert prüfen und auswählenc)länderspezifische Reise- und Gesundheitsbestimmungen und sicherheitsrelevante Gegebenheiten berücksichtigend)Verkehrswege, Verkehrsmittel und Verkehrsverbindungen für unterschiedliche Destinationen zielgruppenorientiert auswählene)über Aufgaben der Reiseleitung im Zielgebiet informierenf)Angebote von Leistungsträgern innerhalb des Zielgebietes berücksichtigeng)Krisenmanagementregeln beachten |
| 1.3 | Produkte und Leistungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.3) | a)branchenspezifische Informations-, Produktions- und Buchungssysteme nutzen sowie Buchungen durchführenb)Informationen zu Preis- und Leistungsangeboten von Verkehrsträgern, Unterkunftsarten und sonstigen reiserelevanten Leistungen ermitteln und auswertenc)Kategorien der Leistungsträger zielgruppengerecht auswählend)Dienstleistungs- und Servicequalität bei der Produkt- und Leistungserstellung berücksichtigen, um Wettbewerbsvorteile zu erzielene)Reiseunterlagen und -nachweise erstellenf)Umbuchungen, Rücknahmen, Stornierungen und Erstattungen durchführen |
| 1.4 | Eigenveranstaltungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.4) | a)Einzelleistungen zu einem touristischen Paket bündelnb)Einzelleistungen in der Destination recherchieren und beschaffenc)Kalkulationen durchführen und Preise unter Berücksichtigung betrieblicher und rechtlicher Vorgaben gestaltend)individuelle Reisen ausarbeiten und deren Ablauf organisieren |
| e)offene sowie geschlossene Gruppenreisen ausarbeiten und deren Ablauf organisierenf)Vorgang nach Durchführung der Reise abschließen; Kundenzufriedenheit abfragen und auswerten sowie Nachkalkulation durchführen | ||
| 1.5 | Nachhaltigkeit und Umweltaspekte im Tourismus (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.5) | a)Produkte und Leistungen unter Nachhaltigkeits- und Umweltaspekten prüfen und beurteilenb)Auswirkungen des Tourismus auf Umwelt und Ressourcennutzung in der Destination ermitteln und Reisenden erläuternc)Auswirkungen des Tourismus auf Umwelt und Ressourcennutzung ermitteln und bei der Reisegestaltung berücksichtigend)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Ressourcenverwendung bei der Reiseorganisation berücksichtigene)Reisende über branchenspezifische Umweltschutzmaßnahmen und Nachhaltigkeitsprogramme informieren |
| 2 | Touristisches Marketing (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) | |
| 2.1 | Marktanalyse und Marketingmaßnahmen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.1) | a)Ergebnisse der Marktbeobachtung und Marktanalysen für die Entwicklung, Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen nutzenb)marktrelevante Informationen und Daten beschaffen, zur Entscheidungsfindung aufbereiten, präsentieren und vermittelnc)Marketingmaßnahmen auswählen und Marketinginstrumente einsetzen, Budgetvorgaben berücksichtigend)Erfolg der Marketingmaßnahmen beurteilen |
| 2.2 | Werbung und Verkaufsförderung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.2) | a)bei der Entwicklung und Umsetzung von Werbekonzepten mitwirken und diese für die Verkaufsförderung nutzenb)Werbemittel erstellenc)Werbeaktionen planen, kalkulieren und durchführen; zielgruppenspezifische Medien einsetzend)Maßnahmen zur Kundenbindung entwickeln, umsetzen und Erfolg kontrollieren |
| 2.3 | Vertriebs- und Absatzkanäle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.3) | a)Vertriebs- und Absatzkanäle recherchieren, vergleichen und an der Zielgruppe ausrichtenb)Medien sowie technische Möglichkeiten für eine zielgruppengerechte Ansprache und Kundenbindung recherchieren, nutzen und ihren Einsatz prüfen |
| 2.4 | Öffentlichkeitsarbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.4) | a)an Maßnahmen des Ausbildungsbetriebes zur Öffentlichkeitsarbeit mitwirkenb)Daten und Informationen für die Erfolgskontrolle aufbereiten |
| 3 | Service und Qualität (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) | |
| 3.1 | Serviceleistungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.1) | a)Bedeutung von Service für den betrieblichen Erfolg, die Kundenzufriedenheit und Kundenbindung begründen und an der Entwicklung von Serviceleistungen mitwirkenb)Serviceleistungen zur Unterstützung der Kundenzufriedenheit und Kundenbindung als verkaufsfördernde Maßnahme anbieten |
| 3.2 | Qualitätssicherung im Service (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.2) | a)betriebliche Prozesse zur Qualitätssicherung im Service mitgestalten und die zugehörigen Instrumente anwendenb)unterschiedliche Daten zur Qualitätsmessung aufbereiten, analysieren und Ergebnisse zielgerichtet anwendenc)Qualitätskontrolle kontinuierlich optimierend)Kundenzufriedenheit prüfen und eigenes Verhalten anpassen |
| 4 | Kommunikation, Kundenberatung und Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) | |
| 4.1 | Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.1) | a)Kundenkontakte herstellen, nutzen und pflegenb)Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche mit Kunden planen, durchführen und nachbereitenc)eigene Rolle als Dienstleister im Kundenkontakt berücksichtigen; kundenorientiert verhalten und kommunizierend)Kunden über aktuelle Reisehinweise und -warnungen informieren |
| 4.2 | Beschwerdemanagement (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.2) | a)Beschwerden und Reklamationen unterscheiden, rechtliche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwendenb)Beschwerden und Reklamationen entgegennehmen und bearbeitenc)Beschwerden und Reklamationen für eine kundenorientierte Geschäftspolitik nutzen |
| 4.3 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.3) | a)fremdsprachige Fachbegriffe anwendenb)fremdsprachige Informationen nutzenc)Auskünfte einholen und erteilen, auch in einer fremden Sprached)situationsgerecht in einer Fremdsprache korrespondieren und kommunizieren |
| 5 | Rechtliche Grundlagen des Tourismus (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) | |
| 5.1 | Vertragsrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.1) | a)allgemeines Vertragsrecht anwendenb)Vertragsarten unterscheidenc)versicherungs- und haftungsrechtliche Regelungen berücksichtigen |
| 5.2 | Reise- und Beförderungsrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.2) | a)Reiserecht aufgabenbezogen anwendenb)Beförderungs- und Beherbergungsbestimmungen beachtenc)Passagierrechte unterschiedlicher Beförderungsarten berücksichtigend)Rahmenbedingungen der Genehmigung zur Personenbeförderung erläutern |
| 6 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) | |
| 6.1 | Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.1) | a)Rechnungen erstellen und Belege für die Finanzbuchhaltung erfassenb)Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Abrechnungsgesellschaften prüfenc)Zahlungsmethoden unterscheiden, Zahlungsvorgänge rechnerisch bearbeiten und abschließend)Vorgänge des Mahnwesens bearbeiten |
| 6.2 | Kosten- und Leistungsrechnung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.2) | a)Kosten erbrachter Leistungen ermitteln, erfassen und bewertenb)Kalkulationen durchführenc)Erlöse erbrachter Leistungen erfassen und bewertend)an der Erfolgsrechnung mitwirken |
| 6.3 | Kaufmännische Steuerung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.3) | a)betriebliche Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente anwendenb)Statistiken erstellen und zur Vorbereitung von Entscheidungen aufbereitenc)betriebsübliche Kennzahlen ermitteln und auswerten sowie Konsequenzen für das Unternehmen aufzeigen |
| 6.4 | Unternehmerisches Handeln (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.4) | a)Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken unternehmerischen Handelns aufzeigenb)rechtliche und finanzielle Bedingungen zur Führung eines Unternehmens erläutern, Rechtsformen unterscheiden |
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 2
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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| 1 | Reisevermittlung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1) | |
| 1.1 | Vorbereitung und Beratung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.1) | a)Kundentypen unterscheiden und auf spezifische Kundenwünsche eingehenb)Destinationskenntnisse und Reisethemen erarbeiten, aufbereiten und dem Kunden erläuternc)im Beratungsgespräch Kundenwünsche ermitteln und eingrenzend)Produkte und Dienstleistungen verschiedener Anbieter vergleichen, bewerten und über diese Auskunft gebene)über Tarifbestimmungen aufklärenf)über Einreise- und Gesundheitsbestimmungen, insbesondere Impfungen, aufklären |
| 1.2 | Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.2) | a)Verkaufstechniken situationsorientiert anwendenb)Kunden zu Einzelleistungen einer Reise abschlussorientiert beratenc)Computerreservierungssystem bei der Buchung nutzend)Zusatzleistungen abschlussorientiert anbieten und verkaufene)ausgewählte Reisekomponenten buchenf)Vertrag abschließen |
| 1.3 | Nachbereitung und Service (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.3) | a)Geschäftsvorgänge und Belege unter Berücksichtigung betrieblicher und rechtlicher Regelungen erfassen und bearbeitenb)besondere Anforderungen und Bedarfe der Reisenden zur Kundenbindung berücksichtigen |
| 2 | Reiseveranstaltung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2) | |
| 2.1 | Vorbereitung und Nachbereitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.1) | a)Produktions- und Arbeitsschritte in die touristische Wertschöpfungskette einordnen und ausführenb)Deckungsbeitragsrechnungen für betriebliche Produkte erstellen |
| c)Produktions- und Reservierungssysteme unterscheiden und anwendend)Produktmanagementprozesse unterscheiden und umsetzene)Produktrentabilität auswerten und Ergebnisse bei der weiteren Produktplanung berücksichtigen | ||
| 2.2 | Leistungseinkauf und Vertragsgestaltung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.2) | a)branchenübliche Grundsätze und betriebsübliche Richtlinien des Einkaufs sowie der Preisgestaltung anwendenb)Informationen und Konditionen unterschiedlicher Leistungsträger vergleichen, auswerten und nutzen |
| 2.3 | Vertriebsmedien und -kanäle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.3) | a)Bedeutung der Gestaltung von Vertriebsmedien für die Reiseveranstaltung begründen; Vertriebsmedien aufgabenorientiert auswählen sowie zielgruppen- und verkaufsorientiert aufbereitenb)Bedeutung von Vertriebskanälen für den Geschäftserfolg begründen; Vertriebskanäle aufgabenorientiert auswählen |
| 2.4 | Kundenservice (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.4) | a)Anfragen von Reisemittlern oder Endverbrauchern entgegennehmen und bearbeitenb)Beschwerden und Reklamationen von Reisemittlern oder Endverbrauchern bearbeiten, dabei die Interessen des Unternehmens vertreten sowie kundenorientiert und entsprechend der gesetzlichen und betrieblichen Regelungen handelnc)zwischen den Beteiligten im Zielgebiet und dem Kunden vermitteln sowie Koordinierungsaufgaben übernehmen |
| 3 | Geschäftsreisen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3) | |
| 3.1 | Planung und Organisation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.1) | a)an der Geschäftsreiseorganisation aus Sicht des Reisenden und des Firmenkunden mitwirken und dabei Prozessabschnitte der Geschäftsreiseorganisation unterscheidenb)Ziele einer Reiserichtlinie erläutern, diese bei der Reiseplanung anwenden und den Firmenkunden bei Erstellung und Pflege der Reiserichtlinie unterstützenc)Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie rechtliche Grundlagen für Geschäftsreisen beachten |
| 3.2 | Reservierung und Buchung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.2) | a)Buchung von Reisekomponenten unter Berücksichtigung der vorgegebenen Budgets und rechtlichen Rahmenbedingungen unter Anwendung von Computerreservierungssystemen (CRS) durchführenb)Auswirkungen von Kundenbindungssystemen der Leistungsträger auf das Reiseverhalten berücksichtigen und im Sinne der Reiserichtlinie darauf einwirkenc)Auswirkungen der Preis- und Kapazitätssteuerung der Leistungspartner beachtend)Bezahlung von Reisekomponenten vor der Reise prüfen, die jeweiligen spezifischen Zahlungsarten und -mittel optimieren und anwenden |
| 3.3 | Reisekostenabrechnung und Controlling (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.3) | a)Reiseverhalten von Geschäftsreisenden dokumentierenb)Management-Informationssysteme nutzen, um an Steuerungsvorgängen und Vertragsverhandlungen mit Leistungsträgern mitzuwirkenc)Reisekostenabrechnung nach Lohnsteuerrichtlinie durchführen |
Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 Nummer 1
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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| 1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1) | |
| 1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1.1) | a)Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreibenb)Leistungen der Tourismus- und Reisewirtschaft an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläuternc)Aufbau, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes erläuternd)Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellene)Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden und Gewerkschaften beschreiben |
| 1.2 | Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Personalwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1.2) | a)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen Berufsbildungssystem beschreibenb)betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragenc)Nutzen betrieblicher und außerbetrieblicher Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die berufliche und persönliche Entwicklung aufzeigend)wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklärene)arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachtenf)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erkläreng)Ziele, Bedeutung sowie Aufgaben der Personalführung und Personalplanung im Ausbildungsbetrieb erläutern und zu deren Umsetzung beitragen |
| 1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1.3) | a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch die berufliche Tätigkeit feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
| 1.4 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen |
| 2 | Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationstechniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2) | |
| 2.1 | Arbeitsorganisation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.1) | a)betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel aufgabenorientiert einsetzenb)eigene Arbeit inhaltlich und zeitlich strukturieren, Arbeitstechniken aufgabenorientiert einsetzenc)Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse bei der Arbeitsleistung berücksichtigend)Informationsquellen nutzene)Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsplatzgestaltung vorschlagenf)Organisationsabläufe optimieren |
| 2.2 | Informations- und Datenkommunikationstechniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.2) | a)Daten erfassen, aufbereiten und pflegen, insbesondere unter Nutzung von Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogrammen sowie Präsentationssoftwareb)Informations- und Kommunikationssysteme nutzenc)Auswirkungen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen auf Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen beschreibend)Informations- und Telekommunikationsdienste kosten- und leistungsorientiert nutzene)aktuelle Medien für Recherchen nutzenf)geeignete Informations- und Reservierungssysteme auswählen und nutzen |
| 2.3 | Kommunikation und Kooperation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.3) | a)interne und externe Kommunikations- und Kooperationsprozesse gestaltenb)Aufgaben im Team planen und bearbeitenc)an der Teamentwicklung mitwirkend)Information, Kommunikation und Kooperation als Mittel zur Verbesserung von Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg nutzene)Konfliktursachen in Kommunikations- und Kooperationsprozessen analysieren sowie Konflikte im Sinne eines sachbezogenen Ergebnisses lösenf)Instrumente der Projektarbeit anwenden sowie Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren |
| 2.4 | Beschaffung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.4) | a)betrieblichen Beschaffungsbedarf ermittelnb)Angebote einholen, nach betrieblichen Vorgaben auswerten und Bestellungen durchführenc)Lieferungen und Leistungen annehmen und kontrollieren, Lagerung und Einsatz veranlassend)bei Mängeln von Lieferungen und Leistungen betriebsübliche Maßnahmen durchführen |
| 2.5 | Datenschutz und Datensicherheit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.5) | a)rechtliche, betriebliche und kundenspezifische Regelungen zum Datenschutz anwendenb)Datenpflege und Datensicherung durchführen und kontrollieren |